Die SPD-Fraktion hat im Rat der Gemeinde Lindhorst, in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.03.2026, nachfolgenden Antrag gestellt. Wir freuen uns, dass sich für die Sicherheit der Kindergarten- und Schulkinder eine Mehrheit gefunden hat:

Antrag auf die Einrichtung einer Fußgängerampel vor der Kindertagesstätte „Vielfalt" an der Lüdersfelder Straße (L 449) alternativ einer Fußgängerquerung (Zebrastreifen) und Tempo 30 Zone vor dieser Kindertagesstätte.

1. Vor der Kindertagestätte "Vielfalt" an der Lüdersfelder Straße (L 449) soll eine Fußgängerampel alternativ eine Fußgängerquerung (Zebrastreifen) errichtet werden.
2. Im Bereich der Kindertagesstätten, in der Gemeinde Lindhorst, soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h (Tempo 30 Zone) eingerichtet werden, wenn dies nicht schon besteht.
 

Für die beiden Punkte sollen im Haushalt 2026 die entsprechenden Mittel mit eingeplant werden und eine Umsetzung soll mit Eröffnung der Kindertagestätte „Vielfalt" erfolgen.

Begründung: 

Im Oktober 2024 wurde durch uns ein Antrag auf die Einrichtung von Tempo 30 Zone vor allen Kindertagesstätten in der Gemeinde Lindhorst gestellt, sofern dort noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h besteht. Dies wurde in der Drucksache 42/2024 am 13.03.25 im Rat behandelt. 

Im Antrag vom 27.10.24 wurde folgendes als Begründung geschrieben: 

Vor der Kindertagesstätte „Vielfalt“ verläuft die L 449 (Lüdersfelder Straße), die als eine der Einfallstraße in die Gemeinde Lindhorst ist und dort ein entsprechendes Ver- kehrsaufkommen herrscht. Da in den Bring- und Abholzeiten viele Eltern mit ihren Kindern, teils fußläufig oder mit dem Fahrrad, dort unterwegs sind ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h sinnvoll um die Unfallgefahr zu verringern. Weiterhin ist im Bereich der Kindertagesstätte auch der Schulweg zum Schulzentrum, der ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung wünschenswert macht." 

In der Drucksache 42/2024 wurde drauf hingewiesen, dass bereits 2014 die Verwaltung beauftragt wurde eine Querungshilfe im Bereich der Lüdersfelder Straße zu prüfen. Dies wurde durch den Landkreis nicht unterstützt. Im November 2016 wurde vom Bund die Richtlinie für die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert, dass im Bereichvon Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheime und Krankenhäusern, ohne besondere Begründung, Tempo 30 Zonen beantragt werden können. 

Mit diesem Antrag soll die Verwaltung erneut beauftrag werden, die Einrichtung einer Querungshilfe (Fußgängerampel, Zebrastreifen) und auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h zu prüfen bzw. der Antrag vom 27.10.24 und den vom Beschluss vom 13.03.25 auf Einrichtung von Tempo 30 Zonen weiter zu verfolgen. Die Einrichtung einer Querungshilfe und die Geschwindigkeitsbegrenzung hilft die Unfallgefahr für Eltern und Kinder zu verringern, sei es auf dem Weg in die Kindertagesstätte oder in das nahegelegene Schulzentrum.