Wahlverfahren
Drei Stimmen, vier Möglichkeiten
Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 12. September 2021, treten rund 20 Parteien an, deren Kandidaten um die Spitzenämter in der kommunalen Verwaltung konkurrieren: Die Niedersächsinnen und Niedersachsen sind dazu aufgerufen, ihre Vertretungen in Stadt-, Gemeinde-, Samtgemeinderäten und Kreistagen sowie vielerorts ihre Stadt- oder Kreisspitzen zu wählen.
Jede/r Wähler_in hat dabei drei Stimmen, die unterschiedlich auf die Kandidat_innen verteilt werden können. Alle drei Stimmen können
- einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) gegeben werden
- einer/m einzigen Berwerber_in (kumulieren) gegeben werden
- auf zwei oder drei Bewerber_innen verteilt werden
- auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Kandidat_innen verteilt werden (panaschieren)
Das Muster-Wahlverfahren und die entsprechende Erklärung gibt es hier zum Download: