Gemeinsam mit der CDU und den Grünen hat der SPD-Ortsverein Lindhorst-Lüdersfeld einen Informationsflyer zum Thema STRABS herausgebracht. Dieser soll Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Lindhorst schaffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten für alle Bürgerinnen und Bürger in Lindhorst

STRAßENAUSBAUBEITRÄGE (STRABS)

LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER,

nachstehend möchte wir Sie über das aktuell viel diskutierte Thema der Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) informieren.

1. WARUM WURDE DIE STRABS EINGEFÜHRT?

Die STRABS wurde im Jahre 2005 durch den Gemeinderat der Gemeinde Lindhorst eingeführt. Dieses haben sich die damaligen Ratsfrauen und Ratsherren nicht leicht gemacht, jedoch war dieses eine Auflage des Landkreises, der den Haushalt der Gemeinde sonst nicht genehmigt hätte.

2. WELCHE FOLGEN HAT EIN NICHT GEHNEMIGTER HAUSHALT?

Wird der Haushalt von der Kommunalaufsicht nicht genehmigt, darf die Gemeinde keine Investitionen mehr tätigen und muss alle freiwilligen Leistungen einstellen. U.a. dürfen Ersatzgeräte für Spielplätze nicht mehr beschafft werden und Zuschüsse an Vereine können nicht geleistet werden. Der Betrieb freiwilliger Einrichtungen (Sportanlagen) ist einzustellen.

3. MUSS DIE GEMEINDE WEITERHIN STRAßENAUSBAUBEITRÄGE ERHEBEN?

Die Gemeinde muss einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorlegen, bevor Sie die STRABS abschaffen kann. Dies wird durch die Kommunalaufsicht des Landkreises kontrolliert und genehmigt.

Die Gemeinde muss nachweisen, dass sie alle Möglichkeiten der Finanzmittelbeschaffung ausgeschöpft hat, dazu gehört auch die Beschaffung von Finanzmittel mittels einer STRABS.

Der Haushaltsausgleich kann auch durch eine Erhöhung der Grundsteuer erreicht werden. Diese Einnahmequelle ist jedoch nicht zweckgebunden, d.h. es müssen erst alle anderen bestehenden Defizite ausgeglichen werden, bevor Geld für die Straßensanierungen zur Verfügung stehen kann. Anders bei den Straßenausbaubeiträgen, welche nur für den Straßenausbau erhoben werden dürfen.

4. WURDE DIE ABSCHAFFUNG EINER STRABS OHNE GEGENFINANZIERUNG SCHONMAL GERICHTLICH ÜBERPRÜFT?

Die Region Hannover als Kommunalaufsichtsbehörde hat den Verzicht der Stadt Laatzen auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde als rechtswidrig beanstandet.

Die Einnahmeausfälle hätten nur durch eine höhere Aufnahme von Krediten ausgeglichen werden können, welches nicht zulässig ist. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) (Aktenzeichen 10 ME 129/20) hat das Vorgehen der Region Hannover als Kommunalaufsichtsbehörde in ihren Beschluss bestätigt.

5. WELCHE AUSWIRKUNGEN HÄTTE EINE FINANZIERUNG ÜBER DIE GRUNDSTEUER?

Die Gemeinde Lindhorst hat zurzeit ein Haushaltsdefizit von ca. 600.000 €. Durch die Grundsteuer werden zurzeit Erträge von ca. 389.700 € erzielt. Daher müsste die Grundsteuer auf das 2,5-fache angehoben werden, um den Haushaltsausgleich durchzuführen. Beispielsweise wären das bei einem Einfamilienhaus, welches zurzeit ca. 210 € Grundsteuer jährlich zahlen muss, dann 525 €, also rund 315 € mehr jedes Jahr / unbefristet.

Zu berücksichtigen ist, dass hierbei noch keine Haushaltsmittel für den Straßenbau einkalkuliert sind. Das bedeutet, um hierfür finanzielle Mittel „übrig“ zu haben, müsste die Grundsteuer für jeden Eigentümer in Lindhorst nochmals erhöht werden.

6. WAS FÜR KOSTEN ENTSTEHEN ZURZEIT FÜR DIE GRUNDSTÜCKSBESITZER EINER STRAßE, DIE SANIERT WIRD?

Es entstehen anteilige Kosten an dem Ausbau. Der prozentuale Anteil ist gestaffelt, je nach Funktion der Straße. Dieses geht von 30% (Straßen die dem Durchgangsverkehr dienen) bis 75 % (Anliegerstraßen).

7. WURDE DIE STRABS SCHON ANGEWENDET UND WELCHE KOSTEN SIND ENTSTANDEN? MUSSTEN WIRKLICH STRABS VON 20.000 € GEZAHLT WERDEN?

Die STRABS wurde bei der Sanierung der Bahnhofstraße angewendet. Da die Bahnhofstraße in diesem Bereich eine Kreisstraße ist, wurden die Anlieger nur anteilig für die Bürgersteige auf Grundlage der STRABS belastet. Kosten sind hierbei durchschnittlich in Höhe von ca. 2.000 € angefallen.

Bei einer Straßensanierung sind in der Regel oft auch die Regen – und Abwasserkanäle sowie die Hausanschlüsse für Regen- und Abwasser zu erneuern. Unabhängig von einer STRABS sind die Kosten für die Hausanschlüsse von den Eigentümern zu tragen, da diese den jeweiligen Eigentümer von Grundstücken zugeordnet werden können.

8. WELCHE MÖGLICHKEITEN EINER REDUZIERUNG DER STRAßENAUSBAU-BEITRÄGE GIBT ES?

Mit dem Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunal-abgabengesetzes (NKAG) im Oktober 2019 wurde § 6b NKAG eingeführt. Diese sieht verschiedene Möglichkeiten für die Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung vor.

- Die niedersächsischen Städte und Gemeinden können in ihre Straßenausbaubeitragssatzungen künftig bestimmen, nur einen reduzierten Anteil des beitragsfähigen Gesamtaufwands einer Straßenausbaumaßnahme auf die Anlieger umzulegen.

- Zuschüsse Dritter (Fördermittel) können nun vom Gesamtaufwand abgezogen und anschließend auf Gemeinde und Anlieger umgelegt werden. Bisher wirkten sich sämtliche Zuschüsse nur auf den Gemeindeanteil kostenmindernd aus.

- Die Mehrfachbelastung für Eigentümer von Eckgrundstücken kann abgeschafft werden.

- Neben den allgemeinen Stundungstatbestand gem. Abgabenordnung (AO) tritt nun die Möglichkeit, auf Antrag des Beitragspflichtigen eine Verrentung der Beitragsschuld für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren auf Höhe des Basiszinssatzes zu vereinbaren.

Kontakt und weiterführende Informationen unter:

SPD-Ortsverein Lindhorst-Lüdersfeld

Christopher Sendler - Gartenstraße 3 - 31698 Lindhorst - www.spd-lindhorst.de

CDU-Samtgemeindeverband Lindhorst

Heinrich Widdel - Königsberger Straße 1 - 31698 Lindhorst - www.cdu-lindhorst.de

Büdnis 90/Die Grünen Ortsverband Lindhorst

Stefanie Sonnekalb-Unruh -Wolliner Weg 4, 31698 Lindhorst

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