Eine Gesetzesänderung auf Landesebene macht die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung künftig rechtsicher. Daher beantragt die SPD-Fraktion die Abschaffung der Strabs.

Der Antrag im Wortlaut:

Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung

Sehr geehrter Herr Schwedhelm, sehr geehrte Ratsmitglieder,

der Rat der Gemeinde Lindhorst möge, vorbehaltlich der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgestzes (NKomVG) durch den Landtag des Landes Niedersachsen (Druck- sache (DS) 18/10594 des Niedersächsischen Landtages) und dessen Inkrafttreten durch Ver- kündung im Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt beschließen:

1. Die Satzung der Gemeinde Lindhorst über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) wird aufgehoben.

2. Die Aufhebung soll zum rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten.

3. Zur Finanzierung der wegfallenden Straßenausbaubeiträgen soll die Grund-

steuer A und B um 30 Punkte und die Gewerbesteuer um 10 Punkte erhöht werden.

Begründung:

Die Landtagsfraktionen der SPD und CDU haben einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in den Nds. Landtag (siehe die DS 18/10594) eingebracht.

Das Gesetzesvorhaben betrifft u.a. die Beseitigung der absoluten Nachrangigkeit von Krediten gegenüber Straßenausbaubeiträgen.

Die Gesetzesbegründung führt dazu aus:

„Nach dem Beschluss des OVG Lüneburg vom 22. Juli 2020 dürfen wegfallende Einnahmen auf- grund der Aufhebung von Straßenausbaubeitragssatzungen nicht durch die Aufnahme höherer Kredite ausgeglichen werden, denn gem. § 111 Abs. 6 dürfen Kredite nur aufgenommen wer- den, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Die Erhebung von Straßenausbau- beiträgen stellt jedoch eine andere Finanzierungsmöglichkeit dar. Diese Rechtsprechung steht im Widerspruch zu § 111 Abs. 5 Satz 3, wonach es den Kommunen grundsätzlich freigestellt ist, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben. Das Entscheidungsprivileg der Kommunen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sollte umfassend gelten.

Mit der Ergänzung des § 111 Abs. 6 wird die absolute Nachrangigkeit von Krediten gegenüber Straßenausbaubeiträgen beseitigt. Es soll den Kommunen künftig möglich sein, Kredite zur Fi- nanzierung ihrer Straßenausbaumaßnahmen zu beantragen, ohne zwingend auf die vorherige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angewiesen zu sein. Damit ist die Stärkung der kommu- nalen Selbstverwaltung und die Erweiterung des Entscheidungsspielraums der Kommunen bei der Finanzierung des Straßenausbaus beabsichtigt.

Die Regelung des § 120 bleibt allerdings unberührt.“

Dem Rat der Gemeinde Lindhorst ist es bisher rechtlich nicht möglich die Straßenausbaubei- tragssatzung ohne eine Gegenfinanzierung der ausfallenden Beiträge abzuschaffen, da zunächst der Haushaltsausgleich sichergestellt werden müsse, um dann durch weitere Überschüsse aus dem Haushalt die Straßensanierung zu finanzieren (Beschluss des OVG Lüneburg vom 22. Juli 2020).

Die Gemeinde müsste somit zunächst das Haushaltsdefizit in Höhe von rd. 600.000 € (Ansatz 2021) ausgleichen, dieses ist jedoch beispielsweise nur durch eine Erhöhung der Grundsteuer A und B auf das 2,5-fache möglich.

Durch die nun anstehende Ergänzung des § 111 Abs. 6 NKomVG wird dieses nicht mehr erfor- derlich sein.

Jedoch schlägt die SPD-Fraktion für die wegfallenden Straßenausbaubeiträge eine moderate Anpassung der Hebesätze vor. Die Grundsteuer A und B soll um 30 Punkte (rd. 7,7 %) und die Gewerbesteuer um 20 Punkte (2,6 %) erhöht werden.

Durch die Anpassung der Hebesätze ist mit rd. 50.000 € Mehreinahmen zu kalkulieren, welche dem Ergebnishaushalt der Gemeinde zugeordnet werden können. Diesem stehen die Abschrei- bung einer möglichen sanierten Straße gegenüber. Durch diese jährlichen Mehreinnahmen kön- nen und sollten die notwendigen Straßensanierungsmaßnahmen erfolgen.

Da in diesem Jahr die Sanierung bzw. Erneuerung der Sachsenhäger Straße in der Gemeinde Lindhorst ansteht, ist bei der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung schnelles Handeln gefordert. Andernfalls sind für die Gehwege, welche im Eigentum der Gemeinde Lindhorst ste- hen, Straßenausbaubeiträge durch die anliegenden Grundstücksbesitzer zu entrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Blume Fraktionsvorsitzender